Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

Neues BerlHG in Kraft getreten

Am 24. September 2021 wurde das Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft¹ im Gesetz- und Verordnungsblatt² für Berlin veröffentlicht³; am darauf folgenden Tag ist es in Kraft getreten.

Die Änderungen des BerlHG finden sich in Artikel 1 des Gesetzes, Artikel 2 bis 13 befassen sich mit den sich daraus ergebenden Anpassungen anderer Gesetze bzw. Verordnungen – u.a. wurde die Mitarbeiterstimmrechtsverordnung⁴ von 1980 aufgehoben, die das Stimmrecht der "SoMi" eingeschränkt hatte.

Hinweis:
Das im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentliche Gesetz ist ein sogenanntes "Änderungsgesetz". Technisch bedeutet dies, dass nur einzelne Textteile ausgetauscht, neu eingefügt oder aufgehoben werden⁵. Bei so umfangreichen Änderungen wie bei der Novellierung des BerlHG ist es daher sehr schwierig, Art, Inhalt und Auswirkungen der einzelnen Änderungen zu erfassen. Um dies zu erleichtern, wird eine sog. "Synopse⁶" zur Verfügung gestellt⁷, in der alte und neue Fassung gegenübergestellt werden.

¹ pdf Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft (2021-09-24)
² WWW Gesetz- und Verordnungsblatt — Startseite
³ pdf Gesetz- und Verordnungsblatt vo 24. September 2021 (Download)
WWW Mitarbeiterstimmrechtsverordnung
WWW nach Wikipedia
WWW siehe Wikipedia
pdf Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft (2021-09-24) — Synopse

Erläuterung zum BerlHG

Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) enthält Regelungen zur Personalstruktur und inneren Organisation der Hochschule, zur Mitbestimmung der einzelnen Mitgliedergruppen im Rahmen der Gruppenhochschule sowie zur Ordnung von Forschung, Lehre und Studium einschließlich Hochschulzulassung und Studienabschlüsse.¹
Das BerlHG gilt für alle Hochschulen des Landes Berlin und ist somit eine der tragenden rechtlichen Säulen des Hochschulbetriebs. Alle hochschulinternen Regelungen müssen sich dem BerlHG unterordnen. Punkte bzw. Bereiche, die im BerlHG geregelt werden, sind beispielsweise:

¹ nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Landeshochschulgesetz